Testament und Erbe
Der letzte Wille hilft den Hinterbliebenen, wichtige Fragen in Bezug auf den Nachlass zu klären. Daher ist es ratsam, rechtzeitig ein Testament zu verfassen.
Wenn Sie im Testament bedacht wurden, werden Sie vom Nachlassgericht automatisch zur Testamentseröffnung eingeladen.
Gerade, wenn es zu Streitigkeiten zwischen den potentiellen Erben kommt, wird die Testierfähigkeit manchmal angezweifelt.
Erben und Erblasser wissen oft gar nicht, was alles zum Erbe gehört. Das auch Schulden oder der Mietvertrag teil der Erbmasse sind, ist selten bekannt.
In Deutschland ist die Erbfolge gesetzlich geregelt. Wenn Sie Ihr Vermögen nicht einfach an Ihre gesetzlichen Erben vermachen möchten, sollten Sie ein Testament machen.